Regress &
Prozessfinanzierung
Für Fahrrad- und Kaskoversicherer

Regress bei Fahrradschäden. Ohne Kostenrisiko.

Wir übernehmen den Regress nach Unfall- und Diebstahlschäden vollständig, von der Übergabe der Akte bis zum Zahlungseingang. Alle Kosten der Prüfung und Durchsetzung tragen wir, gegen eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Ist der Regress erfolglos, zahlen Sie nichts.

Seit 2018Regress für Fahrradversicherer
Kein KostenrisikoKosten nur im Erfolgsfall über die Beteiligung
Bundesweitdigital, mit Netzwerk aus Sachverständigen
Monatliche Abrechnungtransparent, mit Fallreporting
Schadenarten

Welche Regresse wir führen

§ 86 VVG

Unfallschäden

Regress aus dem übergegangenen Anspruch gegen den Schädiger und dessen Versicherer.

  • gegen Kfz-Haftpflichtversicherer (KH-Schäden)
  • gegen Privathaftpflichtversicherer (PH-Schäden)
  • gegen sonstige Haftpflichtige, z. B. Tierhalter oder Verkehrssicherungspflichtige
§ 78 Abs. 2 VVG

Diebstahlschäden

Ausgleich unter Versicherern bei Mehrfachversicherung des gestohlenen Rades.

  • gegen Hausratversicherer (einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl)
  • gegen sonstige Sach- oder Fahrradversicherer
  • auch bei Teilediebstahl und Wiederauffindung
Zwei Modelle

Sie entscheiden, ab wann wir übernehmen

Modell 1

Komplette Regressführung

Sie übergeben jeden regresswürdigen Fall direkt nach der Regulierung. Wir führen den Regress vollständig.

Übergabe
unmittelbar nach Regulierung
Ihr Aufwand
Übermittlung der Schadenakte
Passt zu
Versicherern ohne eigene Regressabteilung oder mit hohem Fallvolumen
Modell 2

Übernahme nach Eigenregress

Sie führen den Regress zunächst selbst. Wir übernehmen die Fälle, die abgelehnt oder nur teilweise ausgeglichen wurden.

Übergabe
nach Ablehnung oder Teilzahlung
Ihr Aufwand
Akte inkl. bisheriger Korrespondenz
Passt zu
Versicherern mit eigener Regressabteilung

In beiden Modellen: Die bikeright GmbH trägt als Prozessfinanzierer sämtliche Kosten der rechtlichen Prüfung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung, ob der Regress erfolgreich ist oder nicht. Vergütet wird ausschließlich über die vereinbarte Erfolgsbeteiligung.

So arbeiten wir

Finanzierung und Rechtsdurchsetzung, klar getrennt

Sie haben einen Vertragspartner und eine Ansprechperson. Die rechtliche Arbeit übernimmt eine unabhängige Fachkanzlei.

bikeright GmbH

Prozessfinanzierung & Koordination

  • Ihr Vertragspartner aus dem Rahmenvertrag
  • trägt alle Kosten und das volle Kostenrisiko
  • Fallsteuerung, Reporting und monatliche Abrechnung
Partnerkanzlei im bikeright-Netzwerk

CSD Kanzlei

  • rechtliche Prüfung von Haftung und Höhe
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
  • unabhängig und eigenverantwortlich, Rechtsanwältin Claudia Schulze-Domnick
Ablauf

Von der Übergabe zum Zahlungseingang

  1. Akte übergeben

    Digital, in Ihrem Format. Als Einzelfall, Sammelübergabe oder über eine Schnittstelle.

  2. Prüfung & Durchsetzung

    Die Partnerkanzlei prüft Haftung und Höhe, fordert beim Gegner an und klagt bei Bedarf. Sie erhalten regelmäßige Statusberichte.

  3. Zahlung & Abrechnung

    Zahlungen der Gegenseite gehen direkt an Sie. Wir rechnen die Erfolgsbeteiligung einmal im Monat ab.

Außerdem

Logistik & Verwertung wiederaufgefundener und Totalschaden-Räder

Abholung bundesweit und europaweit, bei Privatpersonen, Händlern und Behörden. Verwertung inklusive.

Mehr erfahren
Kontakt

Sprechen Sie uns an

Kooperationsanfragen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages.

Kanzlei · für Radfahrerrechtsberatung@bikeright.deTelefon: 040 8821574-50
AdresseKatharinenstraße 11
20457 Hamburg
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